Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden damit die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in das TKG integriert. Zugleich soll der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern gestärkt werden.
Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen bei der Inanspruchnahme so genannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen, die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert werden.
Kurzwahldienste sind Servicedienste mit beispielsweise fünfstelligen Rufnummern, über die Mobilfunknutzer zahlreiche Dienstleistungen, wie etwa das Herunterladen von Klingeltönen, in Anspruch nehmen können.
Im Einzelnen sehen die neuen Regelungen vor:
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 02.02.2005
Weiterführende Links zu diesem Thema
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung eines Möbelhauses für einen „Schautag“ am Sonntag ohne Hinweis auf ausbleibende Verkaufsaktivität als wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“