Oberlandesgericht Hamm: Telekom-Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Deutschen Telekom AG untersagt, einen Vorteil von 300 Freiminuten für die Bestellung ihrer Produkte zu versprechen, wenn die von der Telekom tatsächlich gewährte Rechnungsgutschrift nur unter besonderen Tarif-Bedingungen ein Telefonieren über einen Zeitraum von 300 Minuten ermöglicht.