Europäischer Gerichtshof: Vergleichende Werbung darf sich auf ganze Warensortimente beziehen
Vergleichende Werbung darf sich nach einem Urteil – C-356/04 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das ganze Warensortiment beziehen. Damit ist erstmals entschieden, dass sich vergleichende Werbung nicht nur auf einzelne Produkte, sondern auch auf Produkt-Sortimente beziehen darf. Bei einem Preisvergleich reicht es nach Auffassung des EuGH aus, wenn lediglich die Produktgruppe benannt und nicht alle Produkte einzeln aufgelistet werden. Die Verbraucher müssen aber die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Einzelheiten des Preisvergleichs zu überprüfen.
