Oberlandesgericht Düsseldorf: Zu der Frage, ob das Werben um eine Dienstleistung den Tatbestand der unzulässigen E-Mail-Werbung erfüllt – 20.02.2006
Der Betreiber einer Internetseite bietet auf seiner Website Online Fußballspiele an. Er übersandte einem Fußballclub, der eine eigene Internetseite mit Werbebannern unterhält eine E-Mail mit dem Angebot auf der Homepage des Fußballclubs einen Werbebanner zu platzieren.