Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind. Das zeigt, ein wirksamer Schutz gegen Plagiate ist nicht nur durch das Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht möglich, sondern auch über das Wettbewerbsrecht.
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