OLG Zweibrücken: Preisvergleiche mit nicht mehr aktuellen Preisen sind unzulässig – 28.03.2006
Eine vergleichende Werbung mit einem Preisvergleich ist unzulässig, wenn der Preisvergleich an Hand nicht mehr gültigen Preisen oder anderen Tagespreisen des Mitbewerbers vorgenommen wird.