Landgericht Hamburg: Bei Möbeln im „Bauhaus-Stil“ erwartet der Käufer Original-Produkte – 14.11.2006
Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind.
Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind.
Im Mai dieses Jahres kam es bereits zu einer groß angelegten Spam-Attacke ungeklärter Herkunft unter Verweis auf ein Forum www.snakecity.cc. Bereits damals enthielten die Mails den immer gleich lautenden Hinweis auf einen angeblichen Betrugsvorwurf mit der Aufforderung, sich auf dem Forum anzumelden. Die Wettbewerbszentrale und der DSW berichteten per Meldung auf den eigenen Internet-Seiten vom 5.5.2006.
Das OLG Saarbrücken bestätigt, dass der Werbeslogan „20% auf alles, außer Tiernahrung“ dann irreführend und damit unzulässig ist, wenn auf weitere Sortimentsbeschränkungen (insbesondere die Ausnahme der nicht preisgebundenen Tchibo-Artikel von der Rabattierung) nicht hingewiesen wird.
Der BGH hat entschieden, dass ein Politiker dann keinen Anspruch auf Schdensersatz wegen Abbildung seines Fotos in einer Werbeanzeige hat, wenn der Werbende ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für seinen als Satire verfassten Werbespruch nimmt, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung seiner Dienstleistung zu vermarkten. In gewissem Umfang werden damit die Möglichkeiten der Werbung mit bekannten Persönlichkeiten in satirischer Form erweitert.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Oktober 2006 das angefochtene Urteil des Landgerichts Siegen zum „Krombacher Regenwaldprojekt“ aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I ZR 97/04).
Bietet eine Autoreparaturwerkstatt in einer geschalteten Werbeanzeige ihrem Kunden bei einer Kaskoabwicklung für eine Hagelschadenreparatur ab 1.000 Euro einen Betrag von 150 Euro in Bar an, so ist das wettbewerbswidrig.
Mit einem Urteil des BGH (Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03) hat die Wettbewerbszentrale eine Klärung der Frage herbeigeführt, in welcher Form die Anbieterkennzeichnung einer Webseite verlinkt werden kann.
Die Regeln für Klingelton-Abos und andere Handy-Downloads sollen transparenter und einfacher gestaltet werden. Die Anbieter von Klingeltönen, Chat-Diensten, Handy-Spielen und Börsen-News haben ab dem 1. Oktober eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung in Kraft gesetzt. Es wird darin festgelegt, wie solche Dienste bestellt und wieder gekündigt werden können.
Die Kommission hat Glaxo untersagt, ihre Arzneimittel zu Preisen zu verkaufen, die danach differenziert werden, wer die Kosten dafür übernimmt. Glaxo hatte die Arzneimittel-Preise danach unterteilt, welches nationale Krankenversicherungssystem die Kosten für die Arzneimittel übernimmt.
Das Landgericht Osnabrück hat mit einem Urteil vom 26.09.2006 den Antrag der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen, einer Versandapotheke die Einlösung von Gutscheinen zu untersagen, die sie über Krankenkassen an deren Mitglieder verteilen lässt. Die Wettbewerbszentrale kündigt gegen das Urteil Rechtsmittel an.
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