Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 9. Mai 2007 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 9. Mai 2007 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 9. Mai 2007 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die diesjährige Konferenz der Juristenvereinigung vom 20.-22. April in Cambridge wird sich unter anderem mit den Entwicklungen im Bereich der „unfair trade practices“ befassen. Neben dem britischen Sprecher, Sir Jeremy Lever QC, Monkton Chambers, wird Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, als Gastredner auftreten.
Auf reges Interesse stieß ein Vortrag der Wettbewerbzentrale anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrer-Verbandes Brandenburg e.V. am 30. März 2007 in Potsdam-Hermannswerder.
Wie bereits in den vergangenen Jahren empfängt die Wettbewerbszentrale auch am 4. April 2007 in Bad Homburg eine Delegation aus China, die sich auf einer fachbezogenen Informationsreise in Deutschland aufhält.
Gegen den Vorsitzenden des Vereins „Ehrlich währt am längsten“ und dessen Tochter wurde Presseberichten zur Folge von der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen gemeinschaftlichen Betrugs erhoben.
Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung rechtliche Bedenken zu einem so genannten Interessenbekundungsverfahren zur Ausbildung der Dienstfahrerlaubnis Klasse D erfolgreich geltend gemacht.
Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ausschließlich zur Besichtigung von Waren verstößt nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht gegen das Ladenöffnungszeitengesetz NRW (LÖG NRW). Dies gelte aber nur dann, wenn
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2006 (Az. XI ZR 56/05) entschieden, dass der Anlageberater einer Bank bei der Empfehlung von Fondsanteilen darauf hinweisen muss, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft erhält.
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Die Frage, ob das bei Standard & Poor’s erzielte Ratingergebnis „A“ in der Werbung als „hervorragend“ bezeichnet werden kann, hat die Wettbewerbszentrale einer gerichtlichen Klärung durch das Landgericht Ingolstadt (Az. 1 HK O 1734/06) unterzogen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen