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Bundesgerichtshof: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich zulässig – 14.07.2006

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden. Über die Kontaktanzeigen hatten sich die Betreiber einer Bar beschwert. Der BGH hat zwar ein Wettbewerbsverhältnis der Barbetreiber zu den inserierenden Prostituierten bejaht, aber einen Wettbewerbsverstoß letztlich verneint.

OLG Hamburg: Muss ein Domain-Inhaber aufgrund einer Unterlassungserklärung eine Domain bei der DENIC löschen, so muss er den zeitlichen Rahmen einhalten, sonst wird die Vertragsstrafe fällig – 13.07.2006

Übernimmt ein Domain-Inhaber die vertragsstrafenbewehrte Verpflichtung, gegenüber der DENIC die Löschung einer bestimmten Domain zu erklären, so hat er die hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, um die einschlägigen Registrierungs- bzw. Löschungsrichtlinien zu erfüllen, selbst wenn dies – über den Wortlaut der Verpflichtung hinaus – die Einschaltung dritter Personen bzw. Unternehmen erfordert.

Bundesgerichtshof: Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig – Duales System unterliegt im Streit gegen Selbstentsorgergemeinschaften – 03.07.2006

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mengenausgleich im Rahmen von Selbstentsorgergemeinschaften auch schon nach der bis Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung zulässig war. Die Verordnung habe Selbstentsorgergemeinschaften ausdrücklich zugelassen. Die Regelung habe nicht verlangt, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft für sich die Erfüllung der geforderten Verwertungsquote nachweise. In der seit Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung ist der Mengenausgleich nunmehr ausdrücklich zugelassen worden.

Bundesgerichtshof: Allgemeine Geschäftsbedingung eines Reiseveranstalters „20 % Anzahlung bei Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins“ ist zulässig – Wettbewerbszentrale begrüßt BGH-Urteil

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

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