Bundesgerichtshof: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich zulässig – 14.07.2006
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden. Über die Kontaktanzeigen hatten sich die Betreiber einer Bar beschwert. Der BGH hat zwar ein Wettbewerbsverhältnis der Barbetreiber zu den inserierenden Prostituierten bejaht, aber einen Wettbewerbsverstoß letztlich verneint.