Bundesgerichtshof: Umsatzzuwächse von Produkten können Bestandteil einer zulässigen vergleichenden Werbung sein
Eine vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie sich auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften einer Ware bezieht. Eine solche Eigenschaft kann nach einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung die Umsatzzuwächse von Produkten sein.
