Oberlandesgericht Frankfurt a. M. zur Telefonwerbung von GeBaKo gegenüber Gewerbetreibenden – DSW lässt Bestimmtheitserfordernis zur Antragsfassung bei Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden klären
Telefonwerbung ist gegenüber Gewerbetreibenden gem. § 7 Abs.2 Nr. 2 UWG ohne deren Einwilligung oder zumindest deren mutmaßliche Einwilligung unzulässig. Der BGH hatte per Urteil vom 16. November 2006 (Az. I ZR 191/03) entschieden, dass bei einem Gewerbetreibenden zwar regelmäßig ein mutmaßliches Interesse an einer telefonischen Kontaktaufnahme durch potentielle Kunden vermutet werden kann.
