Angabe des effektiven Jahreszinses bei Werbung mit Führerscheinfinanzierungen erforderlich
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass bei der Werbung für die Finanzierung von Führerscheinausbildungen mit Zahlungsraten der effektive Jahreszins für den Kredit anzugeben ist. Ebenso ist ein Hinweis darauf erforderlich, wer den Kredit vergibt, d. h. der Name der finanzierenden Bank.