Tramper und jugendliche Kletterer sind keine Zielgruppe für Zigarettenwerbung -Zigarettenhersteller gibt Unterlassungserklärung ab
Die Werbung für den Verkauf von Tabakerzeugnissen unterliegt, basierend auch auf Vorgaben der EU, vielfältigen Beschränkungen. Der Industrie ist es unbenommen, für den Verkauf von Zigarren und Zigaretten auf Plakaten Werbung zu machen. Dabei ist es aber nach dem vorläufigen Tabakgesetz gleichwohl verboten, Werbemotive zu verwenden, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.