Health Claims Verordnung – Nachweis für wissenschaftliche Behauptungen muss derjenige führen, der damit wirbt
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.10.2009 (Az. 12 O 328/09) dem Antrag eines Wettbewerbsverbands auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und damit die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für mehrere Nahrungsergänzungsmittel und Tees mit Pilz-Extrakten verboten.