Erhöhung der EEG-Umlage: Irreführende Werbung von Stromanbietern mit Preisgarantien
Die Stromanbieter sind seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, für jede an die Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine sog. EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Damit soll die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den Strom aus erneuerbaren Energien und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Strombörse ausgeglichen werden.
