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Scheibenwischerwerbung verboten

Seit Jahren schon nutzen zahlreiche Gebrauchtwagenaufkäufer, die ihre Fahrzeuge vornehmlich in das Ausland verkaufen eine Werbemethode, die von vielen mit kritischen Augen gesehen wird. Visitenkarten mit Slogans wie „Wir kaufen jedes Auto“, „Wir nehmen auch Ihr Auto“, „Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen“ etc. werden hinter Wischerblätter der Frontscheibe oder zwischen Gummidichtung und Seitenscheibe an parkenden Fahrzeuge gesteckt, wie nachstehende Beispiele belegen:

Power Service mit kleinen Fehlern

Der Markt einer großen Kette von Elektronikmärkten bewarb den Verkauf von großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Trocknern mit einem so genannten „Power Service Komfort“. Kunden sollten diesen Service, der in Form einer Metallbox zum Preis von € 39.00 angeboten wurde, zusätzlich zum Kauf des Gerätes erwerben. Enthalten in diesem Paket war nach der Werbung

Wer sich nicht wehrt, zahlt

Diesen Eindruck mussten Kunden einer Versicherung erhalten. Diese schrieb Inhaber einer Wohngebäudeversicherung an mit der Ankündigung, dass in Zukunft der Schutz bei Elementarschäden wie heftiger Niederschlag, Rückstau und Überschwemmung mitversichert sein sollte. Dies und eine Erhöhung der Versicherungssumme mit einem zusätzlichen Beitrag von jährlich bis zu 100 Euro werde automatisch zum 01.09.2010 zu Lasten des Kunden umgesetzt, es sei denn,

Bundesgerichtshof zu Bonus-Systemen bei Apothekern: Verkündungstermin verschoben

Bisher ist die Einführung von Bonus- und Gutschein-Systemen für Apotheker mit einem Risiko verbunden. Dies liegt an den speziellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke in Deutschland zu einem einheitlichen Preis an den Verbraucher abgegeben werden müssen. Die Rechtsprechung zu der Frage, ob Bonustaler oder Gutscheine die gesetzlich vorgesehene Preisbindung unterlaufen, war bisher vollkommen uneinheitlich. Der BGH hat sechs Verfahren zur Entscheidung zusammengefasst, drei davon sind von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren (Aktenzeichen I ZR 193/07, I ZR 26/09 und I ZR 125/08).

Steuerrundschreiben per Massenfax

Ein Berliner Unternehmen hatte im Juli für ein sog. Steuerrundschreiben geworben, welches der Adressat der Werbung im Abonnement beziehen konnte. Das Unternehmen führte im Briefkopf der Werbung den Hinweis „Steuertipps – Steueroptimierung – Bundesweit“. Bei dem Unternehmen handelte es sich jedoch nicht um einen Steuerberater.

Arzttermin in 3 Tagen? LG Düsseldorf verbietet irreführende Krankenkassenwerbung

Eine Krankenkasse warb in Anzeigen, die in Tageszeitungen erschienen, damit, dass man als Mitglied ihrer Krankenkasse einen schnelleren Arzttermin erhalte. Wörtlich hieß es „So schnell war ich noch nie beim Arzt.“ Im weiteren Text wurde dies konkretisiert: „Arzttermin in drei Tagen. Im Krankheitsfall sorgen wir für schnellere Arzttermine …“. Wer nun glaubte, innerhalb von drei Tagen tatsächlich einen Termin beim Facharzt zu erhalten, sah sich allerdings getäuscht.

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