Bundesgerichtshof zur Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Einführungsangeboten: Angabe zeitlicher Befristung erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenüber gestellt werden, nur zulässig ist, wenn sich aus der Werbung ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preise verlangt werden (Urteil vom 17.3.2011, Az. I ZR 81/09 – Original Kanchipur).