Fundstellenangabe von Tests in Prospektwerbung
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 06.10.11, Az. 31 O 205/11 entschieden, dass es wettbewerbswidrig und unzulässig ist, wenn in einem Prospekt unter Bezug auf ein Produkt mit einem Test der Stiftung Warentest oder einem Test von Ökotest geworben wird, ohne dass dabei lesbar die Fundstelle angegeben wird.
