BGH: Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion kann irreführend sein
Mit Urteil vom 07.07.2011 (Az. I ZR 173/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich ein Unternehmer grundsätzlich an den in seiner Werbung für eine Rabattaktion angegebenen Zeitraum zu halten hat. Wenn diese Rabattaktion über den angegebenen Zeitraum hinaus fortgeführt wird, kann dies irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG sein.
