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Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen

Der Wettbewerbszentrale liegen zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg auf. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale in der Gesamthöhe von 403,00 € verlangt.

Testsiegel: Geprüfter Service – Servicenote: „sehr gut“

Ein Kreditvermittler, der nach eigenen Angaben zu den größten Finanzdienstleistern Deutschlands gehört und sich auf „schwierige Fälle“ spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen im Internet unter Abbildung eines Siegels, in dem es hieß „Geprüfter Service, kostenlos Garantie geprüft 03/2011, Servicenote: ,sehr gut’“.

BGH: Werbeverbot für homöopathische Arzneimittel gilt auch bei Werbung, die sich an Fachkreise richtet

Nach § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden. Das Verbot beruht darauf, dass homöopathische Arzneimittel lediglich eine Registrierung ohne entsprechenden Wirksamkeitsnachweis benötigen.

Angebot Firmierung Anschrift in Prospektwerbung BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Prozess gegen einen Lebensmitteldiscounter vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Wir hatten hierüber bereits berichtet unter „Aktuelles“ am 16.06.2011.

Das Oberlandesgericht München hatte in seinem Urteil vom 31.03.2011 Az. 6 U 3517/10 entschieden, dass in einem Werbeprospekt eines Lebensmitteldiscounters die Identität offen zu legen ist.

Gestützt wurde die Entscheidung auf § 5a Abs.3 Nr.2 UWG. Nach dieser Norm ist bei einer Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis auch die Identität und Anschrift des Unternehmers anzugeben. Das Oberlandesgericht München hat weiter ausgeführt, dass ein Hinweis auf die Internetseite des Unternehmens

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung Die Zweite

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen berichtet (News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien muss Kosten für Endreinigung enthalten>>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber berichtet, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

Preisangaben für Service-Dienstnummern – TKG gilt auch bei (0)18x-Nummern für Service-Dienste –

In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 01.03.2012 – 12 O 607/11, n. rkr.) einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, unter der Vorwahl (0)185 kostenpflichtige Service-Dienste anzubieten, ohne die für Anrufe aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen zu zahlenden Preise zu nennen.

Testfahrten einer Fahrschule sind unzulässig.

Ein Fahrlehrer bot aus Anlass eines sogenannten „Kartoffelfestes“ an, dass Jugendliche, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, Testfahrten im Fahrschulwagen durchführen konnten. Die Fahrten wurden dabei in einem Teilbereich der öffentlichen Straßenverkehrfläche, die lediglich mit kleinen Pylonen und Flatterband abgegrenzt war, durchgeführt.

Oberlandesgericht München hält „Die faire Milch“ nicht für irreführend

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf. Die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beurteilte das Gericht hingegen als irreführend.

Die Vorinstanz, das Landgericht Landshut, hatte der Milchvermarktungsgesellschaft mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 noch die Verwendung beider Aussagen verboten

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Update

Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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