Oberlandesgericht Hamm: „Vodka & Energy“ ist unzulässig
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hält die Bezeichnung „Vodka & Energy“ für ein Mischgetränk, das aus Wodka und einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk besteht, für wettbewerbswidrig (Urteil vom 10.07.2012, Az. I-4 U 38/12). Die Richter sehen in der Bezeichnung „Energy“ eine nährwertbezogene Angabe, weil die Bezeichnung auf eine anregende, stimulierende Wirkung auf den Organismus hinweise. Derartige Angaben unterliegen aber den gesetzlichen Vorgaben
