Irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro
Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12, auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.