Home News Seite 141

News

LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand

Augenoptiker haben in der Vergangenheit immer wieder einmal mit geschenkten Brillen oder geschenkten Bestandteilen einer Brille (Gläser oder Fassung) geworben. Während beim Bundesgerichtshof derzeit noch ein Verfahren um eine kostenlose Zweitbrille anhängig ist, hat nun aktuell das Landgericht (LG) Dortmund einem Augenoptikfilialisten die Werbung mit „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Keine Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer mehr

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich Beschwerden über die Werbung von Fahrschulen insbesondere im Internet, die auch weiterhin mit der Durchführung von Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer werben. Solche Seminare sind durch die Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems ab dem 1. Mai 2014 durch den Gesetzgeber abgeschafft bzw. durch das neue „Fahreignungs-Seminar“ abgelöst worden. Bei dem neuen Seminar ist neben dem von Fahrschulen zu leistenden verkehrspädagogischen Teil auch eine verkehrspsychologische Schulung vorgesehen. Einzelne Fahrschulen erwecken in ihrem Internetauftritt jedoch weiterhin den Eindruck, als könnten sie anders als andere Fahrschulen tatsächlich noch ein Aufbau-Seminar zum Punkteabbau anbieten, was tatsächlich aber nicht der Fall ist.

Testwerbung ja – aber bitte vollständig

Die Werbung mit Warentests ist weit verbreitet, denn ein gutes Testurteil wird von Verbrauchern als Hinweis auf die Qualität der getesteten Produkte verstanden. Wettbewerbsrechtlich unlauter ist eine Testwerbung jedoch, wenn sie das Testergebnis nur unvollständig wiedergibt.

Ein Hersteller von E-Bikes hatte für sein getestetes Produkt damit geworben, dass es „von den Testern in sämtlichen Einzeldisziplinen mit einem ,Gut‘ oder ,Sehr Gut‘ bewertet“ worden sei.

Sofort lieferbar – leider nicht

Ein Anbieter von elektronischen Produkten aus Bayern erkannte den von der Wettbewerbszentrale klageweise geltend gemachten Unterlassungsanspruch an (LG Aschaffenburg, Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14), wonach er verurteilt wurde, im Rahmen seines Internetversandhandels nicht länger unter Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit von Produkten zu werben, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird.

Verschleierung von Eigentümerverhältnissen im Rahmen eines Immobilienexposés untersagt

Ein Immobilienmakler aus Berlin hat im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Immobilie im Rahmen des Exposés folgenden Hinweis erteilt:

„Alle in diesen Unterlagen gemachten Angaben stammen direkt vom Eigentümer. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Kaufpreis addiert sich eine Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt vom vereinbarten Kaufpreis, zahlbar vom Käufer….“

Vorteilspartner ohne Vorteil

Eine gesetzliche Krankenversicherung mit annähernd 3 Mio. Versicherten wirbt aktuell mit einem sog. „Vorteilspartner“-Programm. Hiermit sollen potentielle Kunden angesprochen und aktuelle gesetzlich Versicherte im Sinne eines Kundenbindungsprogramms gehalten werden. Zu diesem Zweck bieten unterschiedlichste Kooperationspartner des Versicherers den Versicherten eine Reihe von Vorteilen, wie etwa Rabatte in Apotheken, Ersparnismöglichkeiten in Erlebnis- und Kletterparks, Rabatte in Fahrradgeschäften etc.

Bundesgerichtshof: Lieferung von Medikamenten ans Krankenbett ist zulässig, wenn dies im Rahmen des Entlassmanagements erfolgt.

Der Bundesgerichtshof hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass es mit den apothekenrechtlichen Vorschriften vereinbar ist, wenn ein Krankenhaus oder eine von einem Krankenhaus beauftragte Person im Rahmen des Entlassmanagements den Patienten die benötigten Medikamente durch eine Kooperationsapotheke ans Krankenbett liefern lässt. Voraussetzung ist,

LG Leipzig verbietet irreführende Radiospots eines Möbelhauses

Das Landgericht Leipzig hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.07.2014, Az. 05 O 89/14 einem Möbelhaus untersagt, in einer Radiowerbung mit dem Hinweis „Jetzt 35 % auf Möbel… auch auf Werbeware und Mitnahmemöbel kassieren“ zu werben, wenn nicht tatsächlich das gesamte Möbelsortiment preisreduziert angeboten wird und in der Radiowerbung nicht auf diesen Umstand hingewiesen wird. Auch den Radiospot mit dem Hinweis „0 % Megafinanzierung für 3 Jahre“ hielt das LG Leipzig für wettbewerbswidrig, wenn

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de