Redaktionell gestaltete Werbung untersagt
Mit Urteil vom 08.04.2015, Az. 6 U 24/15 hat das OLG Karlsruhe im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung die Berufung des Verlages der Zeitschrift „ADEL aktuell“ gegen die Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer redaktionell gestalteten Werbeanzeige zurückgewiesen. Wie schon die Vorinstanz (LG Baden-Baden, Urteil vom 14.01.2015, Az. 5 O 68/14 KfH) sah das Gericht bei der doppelseitigen redaktionell gestalteten Werbeveröffentlichung zu einer Sonderverlosung der Deutschen Fernsehlotterie den Tatbestand der unzulässigen Verschleierung des werblichen Charakters der Veröffentlichung als erfüllt an (§ 4 Nr. 3 UWG).
