Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen Buchpreisbindung
Gutscheine, die ein Amazon-Kunde für den Verkauf alter Bücher erhält und die dieser dann für den Kauf neuer Bücher einsetzen kann, verstoßen gegen §§ 3, 5 BuchPrG. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).
Amazon-Kunden konnten über das sog. „Trade-in-Programm“ von Amazon gebrauchte Bücher verkaufen.