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Grundsatzverfahren zur Einlösung fremder Rabattgutscheine – Wettbewerbszentrale geht in Revision: Rechtssicherheit für den Handel erforderlich

In dem Wettbewerbsstreit um die Werbung für die Einlösung von Rabattcoupons der Konkurrenz hat die Wettbewerbszentrale Revision zum BGH eingelegt: Das OLG Stuttgart hatte die Werbung der Drogeriemarktkette Müller für die Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Wettbewerber für zulässig erachtet, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Urteil vom 2.7.2015, Az. 2 U 148/14, nicht rechtskräftig).

„in 8 Wochen 23 kg abnehmen“-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unzulässig – Health Claims VO verbietet Aussagen über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme

Bei der Wettbewerbszentrale gehen immer wieder Beschwerden über die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ein, bei der den angesprochenen Verbrauchern eine Gewichtsabnahme durch den Verzehr des Produkts suggeriert wird. Die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln mit Aussagen wie „in 8 Wochen 23 kg abnehmen“ oder „in 2 Wochen habe ich schon 5 kg abgenommen“ den Eindruck, dass allein der Verzehr der Produkte eine Gewichtsabnahme sicher erwarten lässt.

Keine Sparkassengutscheine im Schulunterricht – Vorsicht: Werbung gegenüber Kindern unterliegt besonderen Regelungen

Bei Werbung gegenüber Kindern ist für werbende Unternehmen grundsätzlich Vorsicht geboten, da hier zwingende Sonderregelungen gelten, die einzuhalten sind. Darauf macht die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass aufmerksam. Denn: In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – ist Werbung im Schulunterricht grundsätzlich untersagt. Dies ergibt sich entweder aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder entsprechenden Erlassen der Kultusminister.

Preisgegenüberstellung erfordert transparenten Bezugspreis – LG Düsseldorf verbietet Hinweis auf einen „Originalpreis“ bei Werbung für Lifting-Behandlung

Das Landgericht Düsseldorf hat der Betreiberin einer Praxis für ästhetische Faltenbehandlung untersagt, auf Internetplattformen mit einer Preisersparnis zu werben, wenn ein niedriger Preis einem höheren Preis gegenübergestellt wird und dieser höhere Preis erläutert wird mit dem Hinweis „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“

Kein Kontaktverbot im Rahmen der Kündigungshilfe von Versicherungsverträgen – OLG Dresden zu einer häufig geübten Praxis der Versicherungsbranche

Das Oberlandesgericht Dresden hat einer Krankenkasse (Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig) untersagt, im Rahmen der Kündigungshilfe beim Wechsel der Krankenversicherung ein generelles Kontaktverbot zu initiieren. Damit erteilt das Gericht einer in der Versicherungsbranche häufig geübten Praxis, im Falle der Umversicherung ein Kontaktverbot zu initiieren, eine deutliche Absage.

BGH: Preisbindung gilt nicht für Arzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer erst jetzt mit Urteilsgründen veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht für Arzneimittel gilt, die der Herstellung von Arzneimittelblistern dienen, und damit letztlich die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen (BGH, Urteil vom 05.03.2015, I ZR 185/13). Ein Pharmaunternehmen hatte gegenüber Apotheken, denen es Fertigarzneimittel zur Verblisterung lieferte, einen Mustervertrag mit der folgenden Klausel vorgelegt:

Entscheidung in Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur VRRL: Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular in Printwerbung erforderlich

In einen Werbeprospekt mit Antwort-/Bestellkarte müssen eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aufgenommen werden. Das hat aktuell das Landgericht Wuppertal in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zur Umsetzung der Verbraucherrechtelinie (VRRL) entschieden (LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15, nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hatte Klage eingereicht, um in dieser für die Wirtschaft wichtigen Frage zur Umsetzung der VRRL Rechtssicherheit zu erlangen.

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