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BGH nennt Kriterien für eine zulässige Werbung mit Prüfzeichen

Der BGH hat entschieden, dass Waren nicht mit einem Prüfzeichen beworben werden dürfen, wenn die Werbung keinen Hinweis enthält, wo der Verbraucher Informationen zu dem der Vergabe des Zeichens zugrundeliegenden Prüfverfahren finden kann (BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15 – LGA tested >>).
Der Kläger hatte die Werbung eines Einzelhändlers für ein Haarentfernungsgerät mit den Zeichen „LGA tested quality“ und „LGA tested safty“ wegen des Fehlens wesentlicher Informationen beanstandet.

Vorsicht bei der Werbung auf Facebook und Co.

Immer wieder muss sich die Wettbewerbszentrale mit Beschwerden gegen die Werbung von Fahrschulen auf Sozialplattformen wie Facebook beschäftigen.

Die Werbung auf Facebook unterliegt denselben rechtlichen Vorgaben wie jede andere Werbung einer Fahrschule, insbesondere auch die Werbung im Internet. So ist z. B. im Rahmen eines gewerblichen Facebook-Auftrittes es zwingend erforderlich, eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) einzustellen, aus der sich ergibt, wer letztlich die Fahrschule, deren Angebot auf Facebook beworben wird, betreibt.

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

Unzulässige Bankentgelte – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassungsanspruch erfolgreich durch

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Berechnung von unzulässigen Entgelten durch eine Sparkasse vorgegangen.

Im Rahmen der Ankündigung und Bewerbung eines Geschäftsgirokontos warb die Sparkasse für den Abschluss eines Girokontovertrages mit einem Überblick über die „Konditionen“ für ihre „vielfältigen Leistungen“. Aufgeführt wurden Kosten für beleghafte Aufträge, Überweisungsgutschriften und Lastschrifteneinzüge.

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

Vereinsbezeichnung „Deutsche Sachverständigenkammer“ als irreführend untersagt

Das Landgericht Traunstein hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Verein untersagt, die Bezeichnung „Deutsche Sachverständigenkammer“ zu führen und im Internet unter der entsprechenden Domain aufzutreten (LG Traunstein, Urteil vom 22.07.2016, Az. 1 HK O 168/16 – nicht rechtskräftig). Es hat zudem den Beklagten u.a. verurteilt, den betreffenden Vereinsnamen im Vereinsregister löschen zu lassen.

Irreführende Werbung mit Berufsbezeichnungen: Nur wer Psychologie studiert hat, darf sich „Psychologe“ nennen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat laut einer Pressemitteilung vom 27.07.2016 einem Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge untersagt, diese Lehrgänge mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“ oder „Kommunikationspsychologe (FH)“ zu bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 21.07.2016, Az. 6 U 16/15).

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um das „Gratis-Glas“-Angebot eines Augenoptikers zurück

In dem Verfahren um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss 23.06.2016 (Az. I ZR 203/15) die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen.

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur kostenlosen Zweitbrille steht fest, dass Erst- und Zweitbrille, die unabhängig voneinander genutzt werden können, keine funktionale Einheit bilden und

Heilmittelwerberecht – Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ muss gut lesbar und korrekt zugeordnet sein

Bei der Werbung für Arzneimittel ist der Text „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ nach § 4 Absatz 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) gut lesbar anzugeben. Auch wenn dem Verbraucher der Text geläufig ist und er diesen oft überliest, entbindet das den Unternehmer nicht von der gesetzlichen Vorgabe, die eine gute Lesbarkeit des Pflichthinweises verlangt.

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