Bundesgerichtshof hält erneut an seiner Rechtsprechung zur irreführenden Blickfangwerbung auch für bedeutsamere Kaufentscheidungen fest
Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017, Az. I ZR 53/16) daran festgehalten, das eine irreführende Blickfangwerbung nur so aufgeklärt werden kann, dass durch einen am Blickfang teilnehmenden Hinweis der Verbraucher informiert wird.
