OLG Brandenburg zur Werbung auf Gutscheinplattformen
In einem aktuellen Urteil hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 11.06.2013, Az 6 U 98/12) zu verschiedenen Fragen der Werbung auf Gutscheinplattformen Stellung genommen.
Die Wettbewerbszentrale hatte das Angebot einer Fahrschule auf einer Gutscheinplattform beanstandet, nach dem der Kunde bei Erwerb des Gutscheins 2 Fahrstunden zum stark ermäßigten Preis von 9,00 € erhalten sollte.