Automobile & Mobilität

Preisangabenverordnung gilt nicht auf Fachmesse

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Aussteller auf der Internationalen Automobilausstellung (IAA) seine ausgestellten Fahrzeuge nicht auspreisen muss (Beschluss, Az. 6 W 111/13).

Nach der Preisangabenverordnung ist zwar jeder zur Angabe von Preisen verpflichtet, der Letztverbrauchern Waren anbietet. Allerdings handelt es sich bei der IAA in erster Linie um eine Leistungsschau der Automobilindustrie, bei der insbesondere Produktpremieren präsentiert werden.

OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig

Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm mit einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 31/13).

Facebook-Werbung durch Mitarbeiter eines Autohauses untersagt

Das Landgericht Freiburg hat mit nicht bestandskräftigem Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13, einem Automobilhandelsunternehmen bei Androhung der üblichen Ordnungsmittel von bis zu € 250.000,– respektive Ordnungshaft untersagt, gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV zu verstoßen und die nach dem Telemediengesetz (TMG) erforderlichen Angaben – sog. Anbieterkennzeichnung – nicht zu veröffentlichen sowie die Motorleistung eines Fahrzeugs nicht (auch) in „kW“ anzugeben.

OLG Brandenburg zur Werbung auf Gutscheinplattformen

In einem aktuellen Urteil hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 11.06.2013, Az 6 U 98/12) zu verschiedenen Fragen der Werbung auf Gutscheinplattformen Stellung genommen.

Die Wettbewerbszentrale hatte das Angebot einer Fahrschule auf einer Gutscheinplattform beanstandet, nach dem der Kunde bei Erwerb des Gutscheins 2 Fahrstunden zum stark ermäßigten Preis von 9,00 € erhalten sollte.

Keine Entscheidung des BGH zum Werbecharakter von Telefonanrufen, mit denen nach Auftragsabwicklung die Zufriedenheit des Kunden ermittelt werden soll

Mit jetzt rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.03.2012 hatte das OLG Köln, Az. 6 U 191/11, entschieden, dass der Telefonanruf eines Marktforschungsinstituts im Auftrag eines Autoglaskonzerns, der der Nachfrage der Kundenzufriedenheit im Anschluss an eine Steinschlagreparatur diente, Werbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und als solche verboten ist, wenn nicht eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Dies gelte gleichermaßen, egal ob der Kunde Gewerbetreibender oder Verbraucher ist.

Kodex für Qualität und Sicherheit beim Fahrzeughandel im Internet aktualisiert

Berlin/Dreilinden – Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben den seit 2008 existierenden gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Mit den hier festgelegten Verhaltensregeln für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.

Wettbewerbszentrale lässt unlautere E-Mail-Werbung eines Automobilherstellers gerichtlich untersagen

Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit rechtskräftigem Urteil vom 18.10.2012, Az. 22 O 66/12, einem Automobilhersteller verboten, Werbung per E-Mail gegenüber solchen Adressaten zu betreiben, die eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für die Werbung per E-Mail nicht erteilt oder einer solchen Werbung widersprochen haben.

Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein „Führerscheinpaket“

Eine Fahrschule aus Niedersachsen bewarb auf einer Gutscheinplattform ein sogenanntes „Führerscheinpaket“, bei dem mit einem Pauschalpreis von 499,00 € zahlreiche Leistungen der Fahrschule abgegolten sein sollten. Die Preisangaben erfolgten allerdings immer nur zusammengefasst in der Weise, dass zum Beispiel in dem Gesamtpaket 12 Sonderausbildungsfahrten zum Pauschalpreis von 252,00 € enthalten sein sollten. Die Gültigkeit des Gutscheins war auf 24 Monate begrenzt.

Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte

Ein von der Wettbewerbszentrale abgemahnter Automobilkonzern hatte den beanstandeten Wettbewerbsverstoß eingeräumt und sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung mit dem Versprechen einer von der Wettbewerbszentrale nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe verpflichtet, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft und von der Wettbewerbszentrale unter Nennung ihres Aktenzeichens an den SOS Kinderdorf e.V. München gespendet werden sollte. Die Wettbewerbszentrale bezweifelte die Ernstlichkeit der abgegebenen Erklärung und erhob Klage.

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