OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig
Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm mit einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 31/13).
