Lebensmittel

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Neues Mess- und Eichgesetz seit Januar 2015 in Kraft

Durch das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 wurde das Eichgesetz unter dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“ (Mess- und Eichgesetz – MessEG) neugefasst. Das MessEG ist bis auf ein paar Ausnahmen am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Die Vorschriften der LMIV gelten ab heute verbindlich

Heute ist der Stichtag für die Geltung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung >>), abgekürzt: LMIV. Sie gilt nun in allen Staaten der EU verbindlich. Lediglich die verpflichtende Nährwertdeklaration hat noch eine Schonfrist bis zum 13. Dezember 2016.

LG Amberg untersagt irreführende Lockvogelwerbung von Netto

Mit Urteil vom 07.04.2014 (Az. 41 HKO 1024/13) hat das LG Amberg eine Werbeaktion der Firma Netto verboten, mit der ein Angebot beworben wurde, das im Verkaufslokal nicht vorrätig war. Der Discounter Netto hatte in einem Werbeprospekt für den Gültigkeitszeitraum 08.04.2013 – 13.04.2013 einen Kasten „Krombacher Pils oder Radler“ zum Preis von 9,99 € beworben. Der Prospekt enthielt folgenden Hinweis:

Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben verurteilt – LG Köln gibt Klage der Wettbewerbszentrale statt –

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 6.11.2014 (Az.: 31 O 512/13) dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab das Gericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Das Ausstellen eines Produkts auf einer internationalen Messe bedeutet nicht automatisch, dass das Produkt auch im Inland angeboten wird

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass lediglich die Präsentation eines Produkts auf einer internationalen Messe in Deutschland noch nicht die Gefahr begründet, dass das Produkt auch in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Ein Unterlassungsanspruch besteht damit mangels Begehungsgefahr nicht (BGH, Urteil vom 23.10.2014, I ZR 133/13 – Keksstangen).

OLG Frankfurt am Main: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 14 U 201/13 entschieden, dass Online-Händler, die Bio-Lebensmittel zum Verkauf anbieten, dem Kontrollsystem nach Art. 27 EG-Öko-Verordnung unterstehen.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der Bio-Gewürze zum Verkauf anbot, ohne den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen.

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