LG Hamburg: Bei einem Produkt aus pflanzlichen Fetten und Milch handelt es sich nicht um „Crème fraîche“
Der Rechtsstreit um die Bezeichnung eines Lebensmittels mit der Angabe „zu verwenden wie Crème fraîche“ ist in erster Instanz zu Gunsten der Wettbewerbszentrale ausgegangen (LG Hamburg, Urteil v. 06.07.2018, Az. 315 O 425/17, nicht rechtskräftig). Der Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Das Unternehmen, nach eigenen Angaben einer der bedeutendsten Markenartikelhersteller der Welt, vertreibt eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch mit der Angabe „zu verwenden wie Crème fraîche“. Tatsächlich handelte es sich aber nicht um Crème fraîche.