„Brauerei“ muss Bier auch selbst brauen
Das LG Nürnberg-Fürth hatte in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen eine Genossenschaft, die in Erlangen eine Brauerei betreiben will, dies im Moment aber noch nicht tut, über die Zulässigkeit deren Werbung mit der Angabe „Brauerei Weller Erlangen“ zu entscheiden (Urteil v. 13.09.2018, Az. 19 O 219/18, n. rkr.).