Irreführend gekennzeichnetes Kokosnusswasser bleibt auch bei der Wettbewerbszentrale ein Thema
In den vergangenen Wochen wurde in der Presse über einen Fall berichtet, in dem sich einer der größten deutschen Distributeure „reinen“ Kokosnusswassers auf die Angaben des Herstellers zur Zusammensetzung des Produkts verlassen hat. Das Hamburger Unternehmen hat den Hersteller des Kokoswassers in den USA auf mindestens 5 Mio. USD Schadenersatz verklagt. Nach dem Hinweis eines Konkurrenten hatte das betroffene Unternehmen sein als „pure“ ausgelobtes Produkt lebensmittelchemisch untersuchen lassen – mit dem ernüchternden Ergebnis, dass bedeutende Mengen an Zucker, Wasser und Aromastoffen hinzugefügt wurden.
