Neuregelungen für Maklerverträge treten am 23. Dezember 2020 in Kraft – was Immobilienmakler dann beachten müssen
Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft.