Die SPRENGNETTER Akademie veranstaltete erneut den Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB).
Es war der dreiunddreißigste und zugleich vierte digitale Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB) der SPRENGNETTER Akademie. Dieser wurde in Königswinter am 30. und 31. Januar 2025 veranstaltet. In den Studios vor Ort konnten Teilnehmer live dabei sein aber auch virtuell teilnehmen; insgesamt hatten sich über 785 Personen angemeldet.
Mit mehr als 35 Speaker/innen auf verschiedenen Bühnen, 11 hochwertigen Vorträgen auf der Hauptbühne, 20 Praxis-Workshops sowie 8 Diskussions- und Fragerunden mit Referenten und Teilnehmenden wurde ein breites Spektrum aktueller, innovativer und wichtiger Themen rund um die Immobilienbewertung behandelt. Dabei ging es unter anderem um „Haftung und Haftungsreduzierungsmöglichkeiten in Wertermittlungen“, „Bewertungsstrategien im Fokus: Plausibilität und Praxisfallanalysen für junge und erfahrene Sachverständige, Gestern, heute, morgen – Neues aus der Immobilienbewertung“, „Ertragswertverfahren und die Unsicherheit der Ergebnisse – Sensitivitätsanalyse mit dem Monte Carlo Verfahren“, „Update GEG“, „KI in der Immobilienbewertung – Sinn oder Unsinn?“, „Kommunales Erbbaurecht“, „Digitalisierung / Automatisierung im Sachverständigenbüro – Praxistipps“, „Nachhaltigkeitsnachweise und -strategien für Gebäude“, „(Zunehmende) Bedeutung des Marktwertes im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung“, „Rechte und Belastungen – typische Fälle und ihre praktische Lösung“, „Auswirkungen von Mietpreisregulierungen auf den Wohnungsmarkt und die Wertermittlung“ etc.
Neben diesem bunten Themenstrauß war auch die Wettbewerbszentrale mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling mit einem Vortrag vertreten:
„Abmahngefahren in der Außendarstellung des Sachverständigen“
Zunächst hat der Referent einen kurzen Überblick zum Rechtsinstitut der Abmahnung als außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument gegeben. Im zweiten Punkt des Vortrags wurde aufgezeigt, was alles als „Außendarstellung“ zu qualifizieren ist, mithin den rechtlichen Anforderungen der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie zahlreicher „Nebengesetze“ (BGB, GewO, HwO, PAngV, SVO etc.), die als sog. marktverhaltensregelnde Norm ebenso Unterlassungsansprüche nach sich ziehen können, unterfällt. Der dritte Punkt des Vortrags widmete sich zahlreichen Fällen aus der Rechtsverfolgungs- und Beratungspraxis. Hier konnten die Zuhörer anhand vieler Fallbeispiele sehen, ob sie bei ihren eigenen werblichen Darstellungen nachbessern müssen, um nicht Gefahr zu laufen, von Mitbewerbern oder aktivlegitimierten Verbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
Im Anschluss an den Vortrag stand Dr. Ottofülling den Moderatoren (Tanja Sessinghaus und Marcel Klein) noch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachveständige >>
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Immobilienwirtschaft >>
F 12 0003/25
ao
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