Meisterpräsenz im Gesundheitshandwerk – BGH lockert Anforderungen
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen die Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht ständig anwesend ist