Urteil des Bundesgerichtshofs zu Transparenzanforderungen bei bloßer Ankündigung eines Gewinnspiels
Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass auch bereits die Werbung für ein Gewinnspiel von dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 5 UWG erfasst wird (Urteil vom 10.01.2008, Az. I ZR 196/05). Weiterhin wurde höchstrichterlich entschieden, welche Informationen in der Ankündigung eines Gewinnspiels gegeben werden müssen: