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Gesundheit

BGH bestätigt Verbot der Werbeankündigung einer „Kostenlosen Zweitbrille“ durch Augenoptiker

Mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. I ZR 26/13) entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass eine von einem Augenoptikunternehmen als Geschenk präsentierte kostenlose Zweitbrille als unzulässige Zugabe i. S. des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz anzusehen ist. Die Entscheidung geht auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die nach bestätigenden Urteilen der Vorinstanzen nun auch höchstrichterlich Erfolg hatte.

Keine Werbung mit „historischen“ Anwendungsgebieten für homöopathische Arzneimittel – Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde des pharmazeutischen Unternehmers gegen Urteil des OLG Stuttgart zurück

Auch die Werbung mit einem „historischen“ Anwendungsgebiet verstößt gegen das Werbeverbot nach § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Der BGH hat deshalb die Nichtzulassungsbeschwerde des pharmazeutischen Unternehmers gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen

Landgericht Oldenburg untersagt Werbung für Kassenzuschüsse bei Kauf von Online-Brillen

Mit folgenden Ankündigungen auf der Homepage einer großen Betriebskrankenkasse aus Oldenburg hatte sich die Wettbewerbszentrale nach Beschwerden aus Mitgliederkreisen zu beschäftigen.

„Für alle, die bisher keinen Zuschuss zu ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen erhalten konnten, bietet die BKK … für Versorgungen seit dem 01.06.2012 eine neue Zusatzleistung an. Unabhängig von einer Sehkraftänderung erstattet die BKK … Ihnen alle 3 Jahre (gerechnet ab Kaufdatum) einen Zuschuss von 33,90 Euro zu den Kosten Ihrer Brille oder Kontaktlinsen…
Unser Tipp – Brille24
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LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand

Augenoptiker haben in der Vergangenheit immer wieder einmal mit geschenkten Brillen oder geschenkten Bestandteilen einer Brille (Gläser oder Fassung) geworben. Während beim Bundesgerichtshof derzeit noch ein Verfahren um eine kostenlose Zweitbrille anhängig ist, hat nun aktuell das Landgericht (LG) Dortmund einem Augenoptikfilialisten die Werbung mit „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Vorteilspartner ohne Vorteil

Eine gesetzliche Krankenversicherung mit annähernd 3 Mio. Versicherten wirbt aktuell mit einem sog. „Vorteilspartner“-Programm. Hiermit sollen potentielle Kunden angesprochen und aktuelle gesetzlich Versicherte im Sinne eines Kundenbindungsprogramms gehalten werden. Zu diesem Zweck bieten unterschiedlichste Kooperationspartner des Versicherers den Versicherten eine Reihe von Vorteilen, wie etwa Rabatte in Apotheken, Ersparnismöglichkeiten in Erlebnis- und Kletterparks, Rabatte in Fahrradgeschäften etc.

Bundesgerichtshof: Lieferung von Medikamenten ans Krankenbett ist zulässig, wenn dies im Rahmen des Entlassmanagements erfolgt.

Der Bundesgerichtshof hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass es mit den apothekenrechtlichen Vorschriften vereinbar ist, wenn ein Krankenhaus oder eine von einem Krankenhaus beauftragte Person im Rahmen des Entlassmanagements den Patienten die benötigten Medikamente durch eine Kooperationsapotheke ans Krankenbett liefern lässt. Voraussetzung ist,

Wettbewerbszentrale weiter erfolgreich bei der Bekämpfung von Korruptionsrisiken in der Gesundheitswirtschaft

Wiederholt hatte die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass Kooperationen in der Gesundheitswirtschaft, insbesondere solche zwischen Fachärzten und Leistungserbringern, Korruptionsrisiken bergen. Greifbar wird das insbesondere dann, wenn Fachärzte ihre Patienten zur Versorgung mit Hilfsmitteln an dritte Unternehmen verweisen, an denen sie selbst beteiligt sind.

OLG München untersagt Apotheken-Abholmodell

Das Oberlandesgericht München (OLG) hält die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert werden, für unzulässig und hat dementsprechend einen Apotheker in Bayern zur Unterlassung verurteilt (OLG München, Urteil vom 26.06.2014, Az. 29 U 800/13).

OLG Celle bestätigt Verbot der geschenkten Zweitbrille

Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass das Landgericht (LG) Lüneburg einem Filialisten aus der Augenoptikbranche untersagt hatte, mit der Ankündigung zu werben, es gäbe bei dem Erwerb einer Brille oder von Brillengläsern in Sehstärke eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnenbrille in Sehstärke geschenkt (LG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13;
unsere News vom 07.06.2013 >>). Das beklagte Unternehmen hatte gegen diese Entscheidung aus Lüneburg Berufung eingelegt.

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