Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –
Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).
Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.