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Gesundheit

Zuwendungsverbot im Gesundheitsbereich: Gerichte untersagen Werbung mit kostenlosen Arztleistungen

Die Wettbewerbszentrale weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ärzte nicht mit kostenlosen ärztlichen Leistungen werben dürfen. Anders als im Bereich des Einzelhandels darf im Gesundheitsbereich grundsätzlich nicht mit Zuwendungen oder Zugaben geworben werden:

Das Landgericht Stade hat einer Zahnarztpraxis jüngst untersagt, „50+ Patienten“ anhand von abgeformten Zähnen einen so genannten Vitalitätsplan kostenlos zu erstellen

Update zum Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Verkündungstermin am 22.10.2015

Update zum Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Verkündungstermin am 22.10.2015
In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln hat das Landgericht Aschaffenburg nach der heutigen mündlichen Verhandlung den Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.10.2015 anberaumt (LG Aschaffenburg, Az. 1 HKO 24/15).

Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Aschaffenburg am 27.08.2015

Die Wettbewerbszentrale will in einem Musterverfahren die Frage klären lassen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe pharmazeutische Großhändler Apothekern Skonti auf Arzneimittel gewähren dürfen. Diese Rechtsfrage ist bislang nicht entschieden worden. In dem vor dem Landgericht Aschaffenburg geführten Verfahren ist am 27.08.2015 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (LG Aschaffenburg, Az. 1 HKO 24/15).

Preisgegenüberstellung erfordert transparenten Bezugspreis – LG Düsseldorf verbietet Hinweis auf einen „Originalpreis“ bei Werbung für Lifting-Behandlung

Das Landgericht Düsseldorf hat der Betreiberin einer Praxis für ästhetische Faltenbehandlung untersagt, auf Internetplattformen mit einer Preisersparnis zu werben, wenn ein niedriger Preis einem höheren Preis gegenübergestellt wird und dieser höhere Preis erläutert wird mit dem Hinweis „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“

Kein Kontaktverbot im Rahmen der Kündigungshilfe von Versicherungsverträgen – OLG Dresden zu einer häufig geübten Praxis der Versicherungsbranche

Das Oberlandesgericht Dresden hat einer Krankenkasse (Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig) untersagt, im Rahmen der Kündigungshilfe beim Wechsel der Krankenversicherung ein generelles Kontaktverbot zu initiieren. Damit erteilt das Gericht einer in der Versicherungsbranche häufig geübten Praxis, im Falle der Umversicherung ein Kontaktverbot zu initiieren, eine deutliche Absage.

BGH: Preisbindung gilt nicht für Arzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer erst jetzt mit Urteilsgründen veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht für Arzneimittel gilt, die der Herstellung von Arzneimittelblistern dienen, und damit letztlich die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen (BGH, Urteil vom 05.03.2015, I ZR 185/13). Ein Pharmaunternehmen hatte gegenüber Apotheken, denen es Fertigarzneimittel zur Verblisterung lieferte, einen Mustervertrag mit der folgenden Klausel vorgelegt:

Aktuelles Verfahren vor dem OLG Hamm zur Gratis-Abgabe von Brillengläsern – Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz und Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik

Aus einem aktuell vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 137/14) geführten Verfahren zur Zulässigkeit der Werbung eines Augenoptikfilialisten mit der Gratis-Abgabe von Brillengläsern könnten sich nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale weitere Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik ergeben. Am 06.08.2015 findet in dieser Sache ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim BVDVA-Kongress in Berlin – Digitale Apothekenwelt im Fokus

Mit einem Vortrag zum Thema „Praxisbeispiele aus dem Online-Wettbewerb“ war die Wettbewerbszentrale bei dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vertreten, der unter dem Motto „Arzneimittelversandhandel 2015 – Strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11./12.06.2015 in Berlin stattgefunden hat.

Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel

Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).

Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:

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