Zuwendungsverbot im Gesundheitsbereich: Gerichte untersagen Werbung mit kostenlosen Arztleistungen
Die Wettbewerbszentrale weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ärzte nicht mit kostenlosen ärztlichen Leistungen werben dürfen. Anders als im Bereich des Einzelhandels darf im Gesundheitsbereich grundsätzlich nicht mit Zuwendungen oder Zugaben geworben werden:
Das Landgericht Stade hat einer Zahnarztpraxis jüngst untersagt, „50+ Patienten“ anhand von abgeformten Zähnen einen so genannten Vitalitätsplan kostenlos zu erstellen