Kostenloses Kundenmagazin kann Kennzeichnung als Werbeschrift erfordern – Trennungsgebot gilt auch bei redaktionellen Beiträgen mit über QR-Codes abrufbare Werbung
Gibt ein Unternehmen ein kostenloses Kundenmagazin heraus und befinden sich in den dortigen redaktionellen Beiträgen Verweise auf Internet-Werbeseiten des Unternehmens (z.B. über QR-Codes), sollte darauf geachtet werden, dass das Magazin für den Leser als Werbemittel des Unternehmens erkennbar ist. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus Anlass einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2015, Az. 6 U 68/14), deren Gründe seit wenigen Tagen vorliegen.