Landgericht Köln stoppt Gutscheinwerbung der Deutschen Internet Apotheke
Das Landgericht Köln hat der Deutschen Internet Apotheke untersagt, einen Gutschein über 5 € für die Einreichung eines Rezepts mit mindestens zwei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu bewerben oder auszugeben (Urteil vom 25.10.2007, Az. 31 O 380/07, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale,
