Firmenname und Firmenadresse der Bank bei der Werbung für eine Kapitalanlage in einem Zeitungsinserat erforderlich
Schon im letzten Jahr hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass bei der Finanzierungswerbung eine Möbelhauses mit dem Angebot den Kaufpreis zu finanzieren, das Möbelhaus verpflichtet ist, Angaben zur Identität der anbietenden Bank in der Werbung zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – I 15 U 100/14). Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus im Rahmen dieser Werbung die genaue Bezeichnung der Bank mit Firmierung und deren Anschrift zu nennen.