Plattformen

Bundesgerichtshof: eBay haftet eingeschränkt für Angebote jugendgefährdender Medien

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) gestern mitteilte, kommt eine Haftung des Internet-Auktionshauses eBay wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflicht auch dann in Betracht, wenn es selbst nicht Anbieter jugendgefährdender Medien ist. Im aktuell entschiedenen Fall muss eBay ab Kenntnis von einem konkreten jugendgefährdenden Angebot nicht nur dieses konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de