Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 01.01.2019 in Kraft
Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und damit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Das neue Gesetz gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen.
Zur Umsetzung des VerpackG wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet. Diese nimmt die Aufgaben wahr, die ihr durch das Verpackungsgesetz zugewiesen wurden.