OLG Naumburg: Verstoß gegen Datenschutz-Grundverordnung kann wettbewerbswidrig sein
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteilen vom 07.11.2019 (Az. 9 U 6/19 und Az. 9 U 39/18) dazu entschieden, dass auch Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung als Marktverhaltensregeln i. S. d. § 3a UWG eingeordnet werden können und ein Verstoß dagegen im Ergebnis einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen kann.