E-Commerce

OLG München hält „AdBlock“-Software auch bei Einsatz von „Whitelist“-Funktion für zulässig

Das OLG München hat entschieden, dass „AdBlock“-Software, mit der Werbung auf Webseiten ausgeblendet werden kann, zulässig ist (Urteil v. 17.08.2017, Az. 29 U 1917/16 n. rkr.). Ein anderes Oberlandesgericht hatte in der Vergangenheit abweichend geurteilt, weswegen das OLG München die Revision zugelassen hat. Ob die Streitparteien diese beschreiten werden, bleibt abzuwarten.

Wettbewerbszentrale moniert Datenschutzverstöße beim Einsatz von Webanalyse Tools – Webseitenbetreiber müssen auf den Einsatz von Tracking Tools hinweisen

Nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale werden Webanalyse Tools* von Webseitenbetreibern vielfach nicht rechtskonform eingesetzt: Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat in den letzten neun Monaten 51 Beanstandungen wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Webanalyse Tools ausgesprochen.

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Bezahlen im Online Handel – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die „SEPA-Verordnung“ Bezahlmöglichkeit „Lastschriftverfahren“ muss Konten in per SEPA erreichbaren EU-Staaten einschließen

Die Wettbewerbszentrale hat in 10 Fällen bei großen Onlinehändlern Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern u. a. eine Bezahlung per Lastschrift angeboten, allerdings gleichzeitig den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Erste Beschwerden bereits Ende 2016:
Bereits im Dezember 2016 hatte die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber erhalten, dass eine private Krankenversicherung und ein Telekommunikationsunternehmen es gegenüber Kunden ablehnten, fällige Zahlungen im Wege der Lastschrift von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen. Im Fall der Krankenversicherung lag der Wettbewerbszentrale ein konkretes Schreiben vor, wonach es die Versicherung ablehnte, die Versicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers von seinem Konto in Österreich abzubuchen (vgl. News vom 22.12.2016 >>).

Täuschung über Verfügbarkeit eines Smartphones: Unzulässige Beeinflussung von Google-Suchergebnissen durch Webseiten-Beschreibung

Die Wettbewerbszentrale wurde kürzlich aus Wirtschaftskreisen auf mehrere Suchmaschinen-Treffer hingewiesen, die sich auf das Angebot eines Telekommunikationsanbieters bezogen. So erschien in den Suchergebnissen bei Google bei Eingabe des Suchbegriffs „Samsung S8 Vertrag“ ein Treffer mit folgendem Wortlaut:

EuGH entscheidet zu Informationspflichten in Print-Anzeigen, in denen für Online-Verkaufsplattformen geworben wird

Der EuGH hat entschieden, dass eine Werbeanzeige, die eine „Aufforderung zum Kauf“ i. S. d. UGP-Richtlinie (2005/29/EG) enthält, die in der Richtlinie geforderten Anbieterinformationen grundsätzlich enthalten muss, dies aber nicht zwingend zu geschehen habe, wenn dem verwendeten Kommunikationsmedium räumliche Beschränkungen auferlegt sind und die Verbraucher die Informationen auf einfache Weise über die in der Werbeanzeige genannte Website des dafür werbenden Unternehmens erfahren können

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Online-Streitbeilegung: 1 Jahr OS-Plattform

Seit gut einem Jahr – genau seit dem 09.01.2016 – gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Seitdem sind Online-Händler verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auf die von der Kommission betriebene Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen (s. dazu News der Wettbewerbszentrale vom 08.01.2016 >>).

EuGH: Kosten eines Anrufs unter Kundenservicetelefonnummer dürfen nicht höher sein als Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale beim Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens entschieden (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).

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