Urteil des OLG Stuttgart zur Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“
Im August haben wir an dieser Stelle über neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bezeichnung „Zentrum“ berichtet. Der BGH hatte in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Begriff „Zentrum“ im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hinweist (BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10 – Neurologisch/vaskuläres Zentrum). In einer aktuellen Entscheidung aus dem Bereich der Hörgeräteakustik hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart auf diese Rechtsprechung Bezug genommen.