Jahr: 2007

Bezeichnung „architectura-m. …“ für ein Planungsbüro ohne Eintragung in Architektenliste irreführend

Mit Anerkenntnisurteil vom 20.11.2007 (Az. 5 O 118/07) hat das Landgericht Offenburg einem Diplom-Ingenieur untersagt, für sein Planungsbüro mit der Bezeichnung „architectura-m. …“ zu werben. Der beklagte Ingenieur betrieb ein Planungsbüro für Bauprojekte. In der Architektenliste war er unter der Bezeichnung „Architekt“ aber nicht eingetragen.

Bundesgerichtshof: Versandkosten im Internet müssen nicht gleichzeitig mit dem Preis der Ware genannt werden

In einem aktuellen Urteil, dessen Urteilsgründe gestern veröffentlicht wurden, stellt der Bundesgerichtshof klar, dass im Internet bei einer Preisangabe neben der Ware nicht unmittelbar auf die Versandkosten und die im Preis enthaltende Umsatzsteuer hingewiesen werden muss. Diese nach § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung geforderten Angaben können auf einer gesonderten Internetseite leicht erkennbar und gut wahrnehmbar gemacht werden. Allerdings muss diese Seite noch vor Einleitung des Bestellvorgangs zwingend aufgerufen werden.

Bundestag beschließt Verschärfungen des Kartellrechts für Lebensmittel- und Energiesektor

Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, die den wirtschaftlichen Spielraum von Unternehmen der Lebensmittel- und Energiewirtschaft weiter einschränken. Marktstarken Unternehmen ist es nunmehr generell verboten, Lebensmittel unter Einstandspreis anzubieten.

Neue Regeln für Product Placement – EU-Fernsehrichtlinie im Europäischen Parlament

Anfang dieser Woche hat der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments (EP) die geplanten neuen Regeln zur Fernsehwerbung passieren lassen.

Diese sollen nicht nur minimale Regeln für Internet-Fernsehen wie den Schutz von Minderjährigen einführen, sondern vor allem auch den gesetzlichen Rahmen für Fernsehwerbung neu gestalten. Product Placement soll zwar auch weiterhin generell verboten sein, jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten Ausnahmen erlauben.

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