Gestern ist das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit gemäß § 22 des neuen UWG seit heute in Kraft.
Den neuen Gesetzestext finden Sie hier.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes können Sie auf unserer Webseite unter Recht/Rechtsgebiete/Wettbewerbsrecht nachlesen.
Die Grenzen haben sich durch das neue Gesetz teilweise zwar nur verschoben, aber deren Verlauf zu finden wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Vereinbarkeit von Werbemaßnahmen mit dem neuen UWG zu überprüfen bleibt eine umfangreiche Aufgabe für die Juristen der Wettbewerbszentrale.
Wir bieten auch Seminare zum neuen UWG an. Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Host-Read Ads: Wettbewerbszentrale geht gegen Schleichwerbung in Podcast vor
-
BGH bestätigt Verbot der Werbung für Medizinalcannabis gegenüber Verbrauchern
-
EU-Kommission präsentiert Untersuchung von Rabattwerbung
-
EuGH: Bearbeitungspauschale muss nicht in Verkaufspreis eingerechnet werden
-
Rückblick: Online-Seminar der Wettbewerbszentrale für die Immobilienbranche am 25.03.
