Der Verbraucherschutz- und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments haben heute ihre gemeinsame Position zum Entwurf der sog. Green Claims Richtlinie (Vorschlag für eine Richtlinie über neue Vorschriften zur Substantiierung von Umweltaussagen COM(2023) 166 final) beschlossen. Den Entwurf der geplanten Richtlinie hatte die EU-Kommission bereits im März 2023 vorgelegt.
Der RL-Vorschlag sieht u.a. vor, dass Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte treffen, Mindeststandards einhalten. Insbesondere geht es darum, welche Art von Informationen Unternehmen in Zukunft vorlegen müssen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Außerdem enthält der Entwurf Rahmen und Fristen für die Prüfung von Nachweisen zur Rechtfertigung umweltbezogener Aussagen und die Genehmigung von Angaben.
Überprüfungssystem und Sanktionen
Die EU-Abgeordneten stimmten heute mit der Kommission darin überein, dass Unternehmen künftig umweltbezogene Marketingaussagen zur Genehmigung vorlegen sollten, bevor sie diese verwenden. Solche Green Claims sollen dann laut Regelungsvorschlag innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Gutachtern bewertet werden. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können nach dem Vorschlag von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden und müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 4% ihres Jahresumsatzes rechnen.
Weitere Änderungsvorschläge
Die Abgeordneten haben indes u.a. weitere Änderungsvorschläge geäußert:
Danach sollte die EU-Kommission eine Liste mit weniger komplexen Angaben und Produkten erstellen, die schneller oder einfacher geprüft werden könnten, so die Abgeordneten. Außerdem solle überlegt werden, ob umweltbezogene Angaben über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, weiterhin möglich sein sollten.
Erleichterungen für KMU
Die EU-Abgeordneten sprachen sich auch dafür aus, dass Kleinstunternehmen von den neuen Verpflichtungen ausgenommen werden sollten. KMU sollen ein zusätzliches Jahr Zeit bekommen, bevor sie die Regeln anwenden.
Wie geht es weiter?
Die heute abgestimmte Position der beiden EP-Ausschüsse soll nun in einer der nächsten Sitzungen des EU-Parlaments zur Abstimmung in erster Lesung eingebracht werden – wahrscheinlich im März. Erst nach den Europawahlen wird das Gesetzgebungsverfahren dann wohl weiterverfolgt werden.
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte am 22.03.2023 den Entwurf einer Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (COM(2023) 166 final) (Green Claims Richtlinie) veröffentlicht. Dieser sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strengere Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. So müssen Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben wollen, zukünftig zuvor ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Für weitere Informationen zur Green Claims Richtlinie siehe die News der Wettbewerbszentrale vom 23.3.2023 // Strengere Regulierung von Green Claims geplant >>.
Die Wettbewerbszentrale hat sich im Sommer 2023 in einer Stellungnahme zur Green Claims Richtlinie kritisch zur Vorab-Zertifizierung geäußert, siehe News der Wettbewerbszentrale vom 1.8.2023 // Green Claims Richtlinie: Wettbewerbszentrale sieht Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch – Stellungnahme an EU-Kommission übermittelt >>.
Die Green Claims Richtlinie soll die bereits vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ergänzen. Diese Richtlinie, die auch als EmpCo-RL bezeichnet wird, wird u.a. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ändern. U.a. sollen neue sog. per se-Verbote eingeführt werden. Dabei geht es um Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen. Mehr dazu siehe News der Wettbewerbszentrale vom 18.1.2024 // Werbung mit Green Claims: EU-Parlament nimmt Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing an >>.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 14.02.2024 >>
ug
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