Am 12. September 2023 hat das Parlament der Europäischen Union dem erstmals im Jahre 2021 vorgeschlagen Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie zugestimmt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun bis 2026 in nationales Recht überführen.
Strengere Regeln für Zahlungsmethoden im Fernabsatz
Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen hohen Standard an Verbraucherschutz in Bezug auf Verbraucherkredite zu bieten. Die Richtlinie schafft dafür strenge Regeln für Zahlungsmethoden im Fernabsatz, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Risiken neuer Bezahlmethoden schützen sollen.
Ausbau von Informationspflichten
Nach der neuen Richtlinie sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten geschützt werden. Dafür müssen nach der Richtlinie insbesondere die Informationen über die (Gesamt-)Kosten der Kredite besonders klar und verständlich gemacht werden. Dafür muss bereits die Werbung für Kreditverträge bestimmte Standardinformationen enthalten. Dies betrifft insbesondere den Sollzinssatz, den Gesamtkreditbetrag, den effektiven Jahreszins und gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags. Zudem sind Zinskosten in Euro und Cent auszuweisen.
Bonitätsprüfung bei Kreditangeboten verpflichtend
Die neue Richtlinie sieht darüber hinaus eine verpflichtende Bonitätsprüfung bei Kreditangeboten vor. Die Anbieter müssen demnach die Bonität ihrer Kunden genauer prüfen. So sollen die Informationen beispielsweise aus einer Schufa-Abfrage nach Auffassung des Europäischen Parlaments nicht ausreichen.
Besonderes Augenmerk auf „Buy now, pay later“- Angeboten
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie enthält Regelungen für sämtliche Kredite bis 100.000 Euro. Ein Fokus liegt dabei auf Kleinkrediten und sogenannte „Buy now, pay later“-Angeboten. Dabei handelt es sich um die – gerade bei jüngeren Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebte – Möglichkeit, Käufe in Onlineshops nach Zwischenschaltung eines Zahlungsanbieters auf Rechnung zu bezahlen. Meist werden den Kunden durch die Zahlungsanbieter großzügige Fristen zur Bezahlung der Rechnungen gewährt. Gerade in diesem Bereich sieht das Europäische Parlament jüngere Verbraucherinnen und Verbrauchern als besonders gefährdet für eine Überschuldung.
Handel sieht „Kauf auf Rechnung“ gefährdet
Von Seiten des Handels wird kritisiert, dass in der Richtlinie der in Deutschland beliebte „Kauf auf Rechnung“ mit einem Kreditangebot gleichgesetzt werde. Die eigentlich sinnvolle Bonitätsprüfung führe dazu, dass ein Unternehmen nun alle Kundinnen und Kunden strenger überprüfen müsse, die bei ihm Ware im Internet bestellen. Wollten diese nun nicht bei jedem Kauf auf Rechnung ihren finanziellen Hintergrund und persönliche Daten offenlegen, müssten sie auf eine andere Bezahlmethode zurückgreifen. Viele Händler würden den „Kauf auf Rechnung“ daher nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr anbieten. Damit würde eine Bezahlmethode eingeschränkt, die eine Bezahlung – verbraucherorientiert – nach Erhalt der Ware vorsieht.
Wettbewerbszentrale war an Marktüberwachungsaktion beteiligt
Vorausgegangen war der neuen Richtlinie unter anderem eine EU-weit durchgeführte Überprüfung von kommerziellen Internetseiten („Sweep“) zum Thema „Online-Verbraucherkredite“, an der die Wettbewerbszentrale im Jahre 2021 ebenfalls beteiligt war. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen den Verbraucherinnen und Verbrauchern von den Anbietern zur Verfügung gestellt wurden. Nach den Erkenntnissen der Europäischen Kommission wurden seinerzeit bei 36 Prozent der überprüften 118 Webseiten Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festgestellt.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Finanzmarkt >>
fs
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