Home News Einigung auf Verbot bestimmter Green Claims – EU will Greenwashing verhindern

Einigung auf Verbot bestimmter Green Claims – EU will Greenwashing verhindern

Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben gestern nach vorangegangenen Verhandlungen eine Einigung zum Entwurf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt. Damit werden u.a. künftig bestimmte Umweltaussagen in der Werbung verboten.

– RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ändert u. a. UGP-RL –

Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben gestern nach vorangegangenen Verhandlungen eine Einigung zum Entwurf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt. Damit werden u.a. künftig bestimmte Umweltaussagen in der Werbung verboten. Verbraucher sollen mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können.

Im Hinblick auf Green Claims sollen beispielsweise verboten werden:

  • Umweltbezogene Angaben wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ ohne dass ein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt,
  • Behauptungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf der Grundlage von Emissionsausgleich geschieht
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf anerkannten Zertifizierungsregelungen beruhen oder von öffentlichen Behörden festgelegt wurden.

Außerdem sollen Informationen über Garantien für Produkte sichtbarer für Verbraucher werden. Nach dem Willen der Parlamentarier soll auch ein neues EU-weites Garantielabel etabliert werden, mit dem Produkte, die eine freiwillig verlängerte Garantiefrist haben, besonders hervorgehoben werden können.

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel muss nun noch formal vom Parlament und Rat beschlossen werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Weiterer Richtlinienentwurf zu Green Claims

Der o.g. Entwurf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel stammt aus März 2022 (vgl. News vom 14.04.2022 >>).

Im März 2023 hat die EU-Kommission einen weiteren Gesetzesentwurf vorgelegt, die sog. Green Claims Richtlinie, die u.a. eine Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen näher regeln soll und Bußgelder für Verstöße vorsieht (siehe News vom 23.03.2023 >>).

Hierzu hat die Wettbewerbszentrale ihre Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt >>.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 19.09.2023 (im Internetangebot des EU-Parlaments) >>

Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 19.09.2023 (Im Internetangebot des Europäischen Rates) >>

ug

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