Die Kommission hat am 16.12.03 ein Strategiepapier für die Regulierung im audiovisuellen Sektor angenommen. Damit sollen die fortschreitende technische Entwicklung und Markttrends berücksichtigt werden. Für die zukünftige Vorgehensweise wird ein zweistufiger Ansatz vorgeschlagen: die Vorschriften über Fernsehwerbung, Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde sollen im ersten Quartal 2004 aktualisiert werden, andere Fragen, für die tiefgreifendere Überlegungen notwendig sind, werden im kommenden Jahr in Sachverständigengruppen und unabhängigen Studien behandelt. Dazu zählen beispielsweise die Auswirkungen von Regulierungsmaßnahmen auf die Fernsehwerbemärkte oder die Regulierung audiovisueller Inhalte.
Ein etwaiger Rechtsvorschlag zur Überarbeitung der gesamten Richtlinie könnte im Jahr 2005 vorgelegt werden.
Quelle: Pressemitteilung der EU vom 16.12.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
SEPA-Diskriminierung: OLG München bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
-
BGH verhandelt über zwei Klagen der Wettbewerbszentrale zum Ladenöffnungsgesetz NRW
-
Rückblick: 14. Gesundheitsrechtstag
-
EuGH: Importierte Lebensmittel dürfen EU-Bio-Logo nur bei vollständiger Einhaltung der EU-Vorgaben tragen
-
Wettbewerbszentrale lässt unerlaubte Werbung für zulassungspflichtiges Handwerk im Wege des Eilverfahrens untersagen