Die EU-Kommission hat heute die Ergebnisse eines EU-weiten Sweeps – einer Marktbeobachtung in den jeweiligen Mitgliedstaaten – vorgestellt. Im Fokus des Ende 2024 durchgeführten Sweeps standen gewerbliche Plattformen, auf denen Gebrauchtware wie beispielsweise Bekleidung oder Elektronik angeboten werden.
EU-weite Ergebnisse des Sweeps
Die Untersuchung bezog sich auf 356 unterschiedliche Second-Hand-Websites. Vertreten waren Plattformen aus verschiedensten Branchen, darunter Angebote aus dem Textilbereich, aber auch Plattformen für Elektronik, Bücher oder Unterhaltungsmedien.
Nach den Erkenntnissen der Kommission ergab sich in der EU insgesamt folgendes Bild: Es wurden unterschiedliche Verstöße gegen Informationspflichten identifiziert. So fehlten offenbar rund 45 Prozent der im Rahmen des Sweeps untersuchten Webseiten Informationen über gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei etwa 40 Prozent der Seiten waren Widerrufsbelehrungen mangelhaft.
Rund ein Drittel der geprüften Anbieter nutzte Umweltaussagen (34 Prozent). Allerdings stuften die Beteiligten nur rund 20 Prozent dieser Umweltaussagen im Rahmen des Sweeps als Rechtsverstoß ein.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion. Die Europäische Kommission koordiniert die Aktion im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks (sog. CPC-Netzwerk). Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die verschiedenen EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, z.B. unter anderem zuletzt auf Probleme im Influencer Marketing. 2023 suchten die Beteiligten nach sog. Dark Patterns, d.h. manipulative Geschäftspraktiken im E-Commerce in 2022 sowie auf Mietwagenvermittlungen. 2020 standen „Greenwashing“-Aussagen im Fokus.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Den Sweep zum Thema „Influencer Marketing“ koordinierte in Deutschland das Umweltbundesamt (UBA). Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Wettbewerbszentrale wirkten an der Überprüfung mit. Im Rahmen des jüngsten Sweeps untersuchten UBA, vzbv und Wettbewerbszentrale zahlreiche wichtige Second-Hand-Anbieter im deutschen Markt.
In drei Fällen ging die Wettbewerbszentrale gegen Rechtsverstöße von Gebrauchtwaren-Websites vor, jeweils verpflichteten sich die Unternehmen zeitnah zur Unterlassung.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 07.03.2025 >>
Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 07.03.2025 >>
kok
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