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Pressematerial

Kurzportrait

Die Wettbewerbszentrale – Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb

Als unabhängige Institution der Wirtschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins fördert die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortung der Wirtschaft in Wettbewerbsfragen. Sie handelt branchenübergreifend im Interesse der gesamten Wirtschaft und ist daher die größte bundesweit tätige Institution auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Die Wettbewerbszentrale setzt sich für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb ein. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).

Neben insgesamt über 1.100 Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größe gehören etwa 800 Verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie Wirtschafts- und Berufskammern zu ihren Mitgliedern. Die Wettbewerbszentrale unterhält neben ihrem Hauptsitz in Bad Homburg zwei regionale Büros (Berlin, Hamburg), in denen rund 40 festangestellte Mitarbeiter, davon rund 20 Wettbewerbsjuristen tätig sind.

Aufgaben

Mitgestalter des Rechtsrahmens für den Wettbewerb

Die Wettbewerbszentrale unterstützt den nationalen und europäischen Gesetzgeber als neutraler Berater bei der Gestaltung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Bei verschiedenen Anhörungen vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sowie bei Veranstaltungen der Europäischen Kommission und nationaler Ministerien wird sie als Sachverständiger für Wettbewerbsfragen eingeladen. Die Wettbewerbszentrale kann hier ihre umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des Wettbewerbsrechts im Rahmen von rechtspolitischen Diskussionen einbringen.

Dabei steht die Wettbewerbszentrale für einen effizienten, unbürokratischen Rechtsschutz im Wege der privatrechtlichen Selbstkontrolle ein, der staatliche Behördeneingriffe in das Wettbewerbsgeschehen weitestgehend überflüssig macht.

Berater der Mitglieder

Ziel der Wettbewerbszentrale ist es, nicht erst bei verwirklichten Wettbewerbsverstößen repressiv einzuschreiten, sondern präventive Hilfe zu gewähren. Ein Großteil der Arbeit der Wettbewerbszentrale besteht daher in der Beratung ihrer Mitglieder in allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Sie unterstützt ihre Mitglieder in einem höchst dynamischen Wettbewerbsprozess, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, entsprechende Risiken zu erkennen und zu managen. In dieser Funktion prüft sie beispielsweise die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbekampagnen vor ihrer Veröffentlichung. Kostenträchtige und zeitraubende Rechtsstreitigkeiten können so vermieden werden.

Spezialisierter Informationsdienstleister

Die Wettbewerbszentrale bietet umfassende Informationsdienstleistungen zu allgemeinen und branchenspezifischen Fragen des Wettbewerbsrechts für die gesamte Wirtschaft und die Öffentlichkeit an. Die ständige und aktuelle Auswertung der veröffentlichten Fachbeiträge und Gerichtsurteile sowie und 6.000 bis 9.000 Einzelfälle und gutachterliche Anfragen pro Jahr gewährleisten der Wettbewerbszentrale einen der größten Informationspools im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten. Der Wissenstransfer erfolgt durch Veranstaltung von Seminaren und Workshops, Versendung von Informationsbriefen, Online-Urteils- und Literaturauswertungen für den spezialisierten Praktiker sowie durch Publikation von Fachbüchern und Fachaufsätzen.

„Hüter des Wettbewerbs“ - Rechtsdurchsetzung im Markt

Entsprechend ihres satzungsgemäßen Auftrags und auf der gesetzlichen Grundlage des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG schafft die Wettbewerbszentrale zudem faire Wettbewerbsbedingungen für die Marktbeteiligten durch Einschreiten gegen Wettbewerbsverletzungen mit den ihr nach dem Gesetz zustehenden Mitteln.

Die Wettbewerbszentrale verfügt weder über Zwangsbefugnisse einer staatlichen Behörde noch über Ermittlungsbefugnisse. Sie hat als Inhaber eines gesetzlichen Unterlassungsanspruchs die gleiche Rechtsstellung wie ein durch unlauteren Wettbewerb beeinträchtigtes Unternehmen. Ebenso wie dieses kann die Wettbewerbszentrale zur Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes Klage auf Unterlassung vor Gericht einreichen. Sie trägt dabei ebenso wie jeder Kläger im Zivilverfahren das gesamte Prozessrisiko.

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied: Dr. Reiner Münker
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg

Telefon: 06172 - 12150
Telefax: 06172 - 121510
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de
Internet: www.wettbewerbszentrale.de

Pressestelle
Chefsekretariat
Telefon: 06172 - 121540
Telefax: 06172 - 121510
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de


Stand: November 2023

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