EU-Kommission legt Richtlinie zu Verbraucherrechten vor -Förderung des Binnenmarkts durch Rechtsvereinheitlichung
Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher beschlossen. Die Verbraucherrechtsrichtlinie betrifft Verträge über den Kauf von Waren und über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Sie enthält beispielsweise Regelungen zu vorvertraglichen Informationen, zum Widerrufsrecht, zu Gewährleistungsrechten und zu missbräuchlichen Vertragsklauseln.