Weitere Themen

EuGH: Nationale Gerichte müssen von Amts wegen allgemeine Geschäftsbedingung in Verträgen zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden auf Missbräuchlichkeit prüfen

Missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen, sind von den nationalen Gerichten von Amts wegen zu prüfen. Dies ergibt sich, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aus der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Dort ist geregelt, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen, die ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, den Verbraucher rechtlich nicht binden.

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vom Bundesrat verabschiedet – Einführung eines Bußgeldtatbestandes und Ausweitung des Widerrufsrechts

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen im Hinblick auf die Einführung eines Bußgeldtatbestandes bei unerlaubter Telefonwerbung, ein Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen sowie die Ausweitung des Widerrufsrechts bei telefonisch geschlossenen Verträgen.

Bundesgerichtshof: AGB-Klausel zur einseitigen Preisanpassung im Bankverkehr mit Privatkunden unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel mit einseitigem Preisanpassungsrecht wegen unangemessener Benachteiligung von Verbrauchern gemäß § 307 BGB unwirksam ist und deshalb im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden darf (Urteile vom 21.04.2009, Az. XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).

Landgericht Düsseldorf: Ausschluss von Schnittstellenkontrollen in AGB eines Logistikunternehmens unzulässig – Paketbeförderung muss kontrolliert werden

Mit Urteil vom 04.03.2009 hat das Landgericht Düsseldorf einem großen national tätigen Logistikunternehmen die Verwendung einer AGB-Klausel untersagt, wonach das Unternehmen bei der Sammelbeförderung von Paketsendungen eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen ausschloss (Az. 12 O 660/07 – nicht rechtskräftig).

Bundesgerichtshof: Kataloghinweis „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ nicht zu beanstanden – Kataloghinweise sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie der Bundesgerichthof (BGH) gestern mitgeteilt hat, sind die Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten.“ sowie „Abbildungen ähnlich.“ in dem Katalog eines Mobiltelefonanbieters AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 04.02.2008, Az. VIII ZR 32/08). Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte in Bezug auf den Katalog eines Mobiltelefonanbieters einen Hinweis unterhalb der beworbenen Produkte

Flugpreiswerbung: Wettbewerbszentrale empfiehlt wortgetreue Auslegung der EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am 01.11.2008 sind u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. In der Praxis der für Flugreisen werbenden Unternehmen sind nach der Erfahrung der Wettbewerbszentrale indessen zahlreiche Fragen zur Auslegung dieser Verordnung aufgetreten.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de