Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Klausel zum Versand- und Gefahrübergang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12, die nachfolgende Klausel zum Versand- und Gefahrübergang für unwirksam erklärt. Eine Möbelversandhändlerin vereinbarte diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Onlineshops.
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und