Pressemitteilung

Vodafone wegen irreführender Fernseh-Werbespots rechtskräftig verurteilt – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassung durch –

Mit Urteil vom 29.08.2014 (Az. 38 O 78/14) hat das Landgericht Düsseldorf eine von der Wettbewerbszentrale erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Vodafone GmbH bestätigt, mit der dem Telekommunikationsanbieter eine Fernsehwerbung für einen „Allnet-Flat“-Tarif untersagt worden war. Nachdem Vodafone das Urteil als endgültige Regelung anerkannt hat, ist der Rechtsstreit nun beendet.

Das Unternehmen hatte mit der Aussage „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,…“ geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil das Angebot tatsächlich nicht für Neukunden, sondern nur für Bestandskunden galt und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen worden war.

18.08.2014 // Werbung mit „Deutschlands bestes Reiseportal“ untersagt.

Mit Beschluss vom 14 07.2014, Az.: 33 O 12924/14, hat das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der CHECK24 Vergleichsportal GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ zu werben.

Kamerahersteller Casio Europe darf Vertrieb über Internetplattformen nicht ausschließen – Oberlandesgericht Schleswig bestätigt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale –

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 05.06.2014 (Az. 16 U (Kart) 154/13, nicht rechtskräftig) die Berufung des Kameraherstellers Casio gegen ein Unterlassungsurteil des Landgericht Kiel zurückgewiesen. Auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin hatte das Landgericht dem Unternehmen die Verwendung folgender Klausel in seinen Händlerverträgen wegen Kartellverstoßes untersagt:

„Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen’ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“

Über 5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager für Kfz dürfen nicht als „neu“ beworben werden – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung eines Kfz-Teile-Händlers verbieten –

Auch wenn sie originalverpackt und noch ungebraucht sind, dürfen Kugellager, die schon über 5 Jahre gelagert werden, nicht als „neu“ beworben werden. Eine entsprechende Werbung hat das Saarländische Oberlandesgericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Kfz-Ersatzteilen mit Urteil vom 02.04.2014 rechtskräftig untersagt (Az. 1 U 11/13).

Unlauterer Wettbewerb: Unternehmen wehren sich erfolgreich gegen Verbrauchertäuschung und andere unfaire Geschäftspraktiken durch die Konkurrenz – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2013 vor –

Bad Homburg/Stuttgart, 06.05.2014 Insgesamt mehr als 13.000 Beschwerden und Anfragen wegen unlauteren Wettbewerbs sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. Das berichtete Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, bei Vorstellung des Jahresberichts 2013 am Rande der diesjährigen Jahrestagung in Stuttgart. „Gleich, ob es um die Irreführung über den Preis, die Qualität oder andere Produktmerkmale geht: Es sind in den allermeisten Fällen die Unternehmen selbst, die sich mit Beschwerden über Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten an die Wettbewerbszentrale wenden – teilweise, ohne dass betroffene Verbraucher überhaupt die Irreführung bemerken“, erklärte Münker.

Unzulässige Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Mit Beschluss vom 25.11.2013, Az. 6 U 154/13, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liege. Der Reiseveranstalter hatte in seinem Internetauftritt unter der Überschrift „Die trendtours Vorteile“ mit der Aussage geworben:

Klage der Wettbewerbszentrale gegen Hersteller von Kameraprodukten: Kein Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen – LG Kiel verbietet entsprechende Klausel in Händlerverträgen –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Kiel einem Hersteller von Kameraprodukten verboten, in seinen Händlerverträgen zu bestimmen, dass der Verkauf seiner Produkte über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, nicht gestattet ist (Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13 Kart, nicht rechtskräftig). Der Hersteller hatte in den Händlerverträgen mit Einzelhändlern folgende Vertragsbestimmung verwendet:

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