Und noch einmal: BGH zu „Detox“ als gesundheitsbezogener Angabe
Mit einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss in einem „Detox“-Verfahren gegen einen weiteren Hersteller einer Kräuterteemischung hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 3 U 32/16) zurückgewiesen und noch einmal bestätigt, dass die Bezeichnung „Detox“ eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe darstellt