Wettbewerbszentrale beanstandet erneut Werbung für kostenloses Girokonto
In einem weiteren Fall hat die Wettbewerbszentrale die Werbung der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e. G. für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokonto“ beanstandet. Die Bank bewirbt auf ihrer Internetseite für Privatkunden den Abschluss eines Kontovertrages mit dem Hinweis „Ihr kostenloses Girokonto – Ihr Girokonto mit Komplettleistung“.
Im Rahmen der Erläuterung zu diesem Konto wird u. a. auf die Möglichkeit der Abhebung von Bargeld an 18.500 Geldautomaten hingewiesen ebenso wie die Möglichkeit, vor Ort die von der Bank bereitgestellten „SB-Terminals“ zu nutzen. Tatsächlich kann der Kunde dies aber nur, wenn er sich für 5,00 € die dazu erforderliche VR-BankCard ausstellen lässt.